Ausstattungsvorschläge nach deutscher Norm DIN 18040-1

Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für die Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht werden und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.

Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlage, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Diese Anforderungen gelten insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

DIN 18040-2 Dieser Teil der Norm gilt für die barrierefreie Planung von Wohnungen, wobei unterschieden wird zwischen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (R). Dass Zugänglichkeit mehr bedeutet als rollstuhlgerechte Nutzung, wird durch die erweiterten Anforderungen im Hinblick auf sensorische und kognitive Einschränkungen dokumentiert. Neu ist auch die Pflicht der bauseitigen Nachrüstbarkeit im Sanitärbereich. Die Wände müssen für eine nachträgliche Montage von Griffen vorbereitet sein. Dies ist bereits in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Anpassungsfähigkeit an veränderte Bedürfnisse zeichnen „Barrierefreie Konzepte“ aus.